Die Bestimmungen und Regelungen rund um die aktuelle Agrarförderung sind komplex. Es gilt seit dem vergangenen Antragsjahr mit der geobasierten Antragsstellung die beantragten Flächen genau einzuzeichnen. Zudem kommen neue Verwaltungssanktionen bei Verstoß gegen die Anbaudiversifizierung und/oder der ökologischen Vorrangfläche auf die Antragsteller zu.
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