Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Agrarpolitiker des Bundestages über die Eckpunkte der nationalen Umsetzung der Agrarreform ab 2015 einigen können. In einigen Bereichen fehlen noch Detailregelungen; hier werden Bundesverordnungen den rechtlichen Rahmen setzen. Die Antragsteller müssen aber schon bei der Anbauplanung zum Herbst 2014 die Bestandteile der Agrarreform beachten, um das Prämienvolumen vollständig erhalten zu können. Deshalb gilt: Lassen Sie sich nicht von der Welle an Informationen zur Antragsstellung im Frühjahr 2015 überrollen, sondern machen Sie sich schon jetzt mit den neuen Prämiendetails vertraut!
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Die Agrarreform 2015 auf den Punkt gebracht!
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