Neue Internetplattform zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises im Pflanzenschutz voraussichtlich ab Juli 2014 online
Aufgrund einer technischen Umstellung ist eine Beantragung des neuen Sachkundenachweises zurzeit nicht möglich. Voraussichtlich ab 01.07.2014 wird an dieser Stelle ein Link zu einer bundesweiten Datenbank freigeschaltet, über die der neue Nachweis dann beantragt werden kann.
Dort müssen die für den Antrag notwendigen Daten vom Antragsteller direkt in die Datenbank eingegeben werden. Die Beantragung über ein Antragsformular per Postweg entfällt dadurch. Wie bisher findet man dort eine ausführliche Ausfüllanleitung für den Antrag.