Der Beitrag zur Alterskasse ist zum 1. Januar von 222 € auf 227 € gestiegen – pro Person für Betriebsleiter und deren Ehegatten. So überlegen von Jahr zu Jahr, vor allem Eheleute in der Landwirtschaft, ob sich nicht wenigstens eine oder einer von beiden von der Beitragspflicht befreien lassen könnte. Für viele besteht diese Möglichkeit zweifellos, doch nicht immer ist sie ratsam und sollte in jedem Fall gut durchdacht werden. Es ist sinnvoll, sich vor der Unterschrift unter den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterskasse, ausführlich über die individuellen Vor- und Nachteile zu informieren. Dieser Beitrag gibt anhand einiger Praxisbeispiele Hinweise dazu.
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