Frau Krause pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Eigentlich erhalten pflegende Angehörige u.a. Rentenansprüche für ihre Pflegeleistung. Frau Krause ist aber selbst Rentnerin und bekommt daher keine Rentenansprüche für Pflege. Durch das Flexirentengesetz gibt es nun eine Möglichkeit, damit doch Rentenansprüche auf ihr Rentenkonto und das vieler anderer pflegender Rentner fließen können.
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Mehr Rente für pflegende Rentner
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