Seit dem 02.06.2017 ist die neue Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtsgültig. Sie regelt neben der guten fachlichen Praxis bei der Düngung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auch die Verminderung stofflicher Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln.
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