Die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weisen aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hin, dass ausnahmslos jegliche Änderung der Angaben im Sammelantrag zu den ökologischen Vorrangflächen (öVF) der zuständigen Bewilligungsstelle schriftlich mitzuteilen ist.
↧