Für Grünlandflächen, die in der Maßnahme GL11 "Umweltgerechte Bewirtschaftung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung auf Dauergrünland" des NiB-AUM-Programms gefördert werden, ist der früheste Schnitttermin dieses Jahr auf den 21. Mai festgesetzt.
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