Die EU-Kommission hat die Bezeichnung "Bamberger Hörnchen" in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Der Schutz umfasst Speise- wie auch Pflanzkartoffeln. Die alte Kartoffelsorte mit der markanten Hörnchenform darf unter den genannten Bezeichnungen nur noch verkauft werden, wenn sie in drei fränkischen Regierungsbezirken erzeugt wurde.
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