Landwirte, die an der NAU-Maßnahme NAU A 3 „Umweltfreundliche Gülleausbringung“ teilnehmen, müssen bis zum 15. November den entsprechenden Nachweis über die umweltfreundlich ausgebrachte Güllemenge gegenüber der Bewilligungsstelle in Nienburg erbringen.
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Nachweis Gülleausbringung bei NAU A3-Förderung bis 15.11.
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