Teilnehmer an bestimmten Fördermaßnahmen des Programms NiB-AUM sind verpflichtet, neben der Beantragung der Auszahlung im Sammelantrag, jährlich erforderliche Nachweise vorzulegen, um die Einhaltung der Verpflichtung zu dokumentieren.
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Teilnehmer an bestimmten Fördermaßnahmen des Programms NiB-AUM sind verpflichtet, neben der Beantragung der Auszahlung im Sammelantrag, jährlich erforderliche Nachweise vorzulegen, um die Einhaltung der Verpflichtung zu dokumentieren.