Verkehrssicherheit im und am Wald - ein wichtiges Thema!
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Verkehrssicherung im Wald schließt die Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren auf den eigenen Waldflächen grundsätzlich aus (Bundesgerichtshof Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11).
Wo bleibt trotzdem eine besondere Verpflichtung für Baumgefahren bestehen? Wann sind regelmäßige Kontrollen bestimmter Waldbereiche sinnvoll?
In dem beigefügten Flyer der Landwirtschaftskammer sind Antworten auf diese Fragestellungen zusammengefasst.