Mit dem Antragsjahr 2016 wird in der Bundesrepublik Deutschland die geobasierte Antragsstellung eingeführt. Dabei ist die Flächengröße, die durch die Schlaggeometrie erzeugt wird, die gemeldete Größe für den jeweiligen Schlag (eine Erfassung der Flächengröße mit Hilfe von Ziffern ist nicht mehr möglich).
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