Für alle „Altsachkundigen“ (= Personen, die am 14.02.2012 sachkundig oder in Ausbildung waren), die durch einen anerkannten Berufsabschluss z. B. als Landwirt sachkundig im Pflanzenschutz geworden sind, läuft die Frist zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat nur noch bis zum 26. Mai 2015.
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Sachkundenachweis im Pflanzenschutz - Wichtiger Hinweis zur Antragsfrist
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