Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet Mischfutterherstellern Untersuchungsverträge zur Begrenzung der Gehalte an Rohprotein und Phosphor in Schweinemastfuttern, Ferkelaufzucht- und Sauenfuttern, Legehennenfuttern, Fähnchenmastfuttern und Putenmastfuttern an, um den Nährstoffanfall in der Tierhaltung zu reduzieren.