Bekanntlich dürfen während der Wintermonate Gülle, Gärreste, Jauche und Geflügelkot, aber auch N-haltige Mineraldünger und viele Klärschlämme grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Diese Sperrfrist umfasst gemäß der Düngeverordnung folgende Zeiträume:
- auf Ackerland vom 01. November bis 31. Januar und
- auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar