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Güllesperrfrist verschieben

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Bei tagsüber auftauenden Böden ist die Ausnutzung von Nachtfrösten sinnvoll um die Bodenstruktur zu schonen. - © Jelko Djuren Bekanntlich dürfen während der Wintermonate Gülle, Gärreste, Jauche und Geflügelkot, aber auch N-haltige Mineraldünger und viele Klärschlämme grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Diese Sperrfrist umfasst gemäß der Düngeverordnung folgende Zeiträume:

- auf Ackerland vom 01. November bis 31. Januar und 

- auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar


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