Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt seit Sommer 2010 Sachkundelehrgänge in der Hähnchenmast durch. Grundlage dieser Lehrgänge ist der § 17 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dieser Paragraph besagt, dass der Halter von Masthühnern im Besitz einer gültigen Bescheinigung über seine Sachkunde sein muss, wenn er nach dem 30. Juni 2010 Tiere mästet. Hierzu gehören Fertigkeiten und Fähigkeiten für die Aufzucht von Masthühnerküken.