Im April beginnen in Niedersachsen die Feldbesichtigungen. Sie erstrecken sich je nach Fruchtart bis in den Juli, in wenigen Fällen bis in den September hinein. An dieser Stelle werden einige wesentliche Gesichtspunkte erläutert, die der Vermehrer bei der Saatgut- und Pflanzkartoffel-Vermehrung beachten muss. Die Anforderungen, denen Vermehrungs-bestände genügen müssen, gehen aus der „Saatgutverordnung“ und der „Pflanzkartoffel-verordnung“ hervor.
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Der Feldbesichtiger kommt
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