Alle Sachkundigen sind ab sofort verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Für Sachkundige, die am 14.02.2012, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Pflanzenschutzgesetzes, sachkundig waren, begann die erste 3-Jahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 und endet am 31.12.2015. Die einmalige Teilnahme innerhalb dieser 3 Jahre reicht aus. Veranstaltungen zur Sachkunde werden regional von den Bezirksstellen oder überregional von anderen Anbietern durchgeführt. Sie finden hier die Termine und Veranstaltungsorte zu Sachkunde-Lehrgängen.
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