Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz allein reicht nicht! Es müssen auch regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz besucht werden. Das gilt auch für diejenigen, die in ihrem Betrieb lediglich die Ratten- und Mäusebekämpfung durchführen.
↧
Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz ist Pflicht!
↧