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Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz ist Pflicht!

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Scheckkarte Sachkundenachweis Pflanzenschutz, VorderseiteDer Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz allein reicht nicht! Es müssen auch regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzen­schutz besucht werden. Das gilt auch für diejenigen, die in ihrem Betrieb lediglich die Ratten- und Mäusebekämpfung durchführen.


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