Kennzeichnungsanforderungen der Düngemittelverordnung müssen eingehalten werden
In Niedersachsen werden erhebliche Mengen Wirtschaftsdünger wie Güllen, Geflügelmiste und Gärreste aus Biogasanlagen überbetrieblich verwertet. Durch die zu erwartenden neuen Regelungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wird die überbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdünger noch mehr an Bedeutung gewinnen. Dadurch wird es zunehmend wichtiger, dass Abgeber/Inverkehrbringer neben den sonstigen Anforderungen des Düngemittelrechts, die Regelungen der Düngemittelverordnung zur Warendeklaration (Kennzeichnung) beachten.