Für die Beantragung der Betriebsprämie 2015 standen viele Landwirte vor der Entscheidung, den Zwischenfruchtanbau wie gewohnt gestalten zu wollen, oder ihn als ökologische Vorrangfläche anzumelden. In diesem Falle sind aus pflanzenbaulicher Sicht neben der Artenauswahl die Vorgaben aus der Agrar-Zahlungen-Verpflichtungen-VO zu beachten.
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Zwischenfruchtanbau - auch bei Greening (k)ein Problem?
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