Derzeit werden in Deutschland, wie in fast ganz Europa, den meisten Ferkeln innerhalb der ersten Lebenstage die Schwanzspitze kupiert. Diese Maßnahme wird vorbeugend durchgeführt, um das Auftreten des als Verhaltensstörung geltenden Schwanzbeißens zu verhindern. Rechtlich gesehen, ist das Kupieren der Schwanzspitze von Schweinen sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene nur im begründeten Ausnahmefall zulässig, wenn durch anderweitig ergriffene geeignete Maßnahmen Schwanzbeißen nicht verhindert werden kann.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informierte nun im Rahmen einer Vortragsveranstaltung zahlreiche Landwirte, Berater, Wissenschaftler und Tierärzte zum Thema „Kupierverzicht in der Schweinehaltung“.
↧
Veranstaltung "Kupierverzicht in der Schweinehaltung" der LWK Niedersachsen
↧