In Ergänzung des Merkblattes zu den förderspezifischen Aufzeichnungen werden den Teilnehmern der Nds./ Bremer Agrarumweltmaßnahmen NG3 und NG4 nun unterstützend maßnahmenbezogene Hinweise zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die förderspezifischen Aufzeichnungen (Schlagkarteien) ein wesentlicher Bestandteil bei den Vor-Ort-Kontrollen sind. Aus diesem Grund müssen sie entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Fördermaßnahme geführt werden und immer auf dem aktuellen Stand sein.