Mit der neuen Agrarreform gilt es ab 2015 den Bestimmungen des Greenings Folge zu leisten. Dazu gehört auch auf 5% seiner Ackerfläche, wenn mehr als 15 ha Ackerfläche bewirtschaftet werden, eine ökologische Vorrangfläche vorzuhalten.
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Agrarreform: Feldrandstreifen, Pufferstreifen oder doch Waldrandstreifen?
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