Jetzt herrscht Karheit für Direktvermarkter, Bauernhofgastronomen und andere Lebensmittelverarbeiter. Der Bundesrat hat am 28. November 2014 dem Entwurf einer Verordnung zur Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt. Neben den zahlreichen Möglichkeiten einer schriftlichen Information des Verbrauchers, ist auch die mündliche Auskunft zulässig.
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Allergenkennzeichung loser Ware - Neue Verordnung in Kraft
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