Ab dem 1. Dezember 2013 tritt auf Beschluss der EU-Kommission ein mindestens zweijähriges Anwendungsverbot in Kraft, welches die Saatgut-Beizung von Winterraps mit den enthaltenden Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid untersagt. Entsprechend gebeiztes Saatgut darf dann nicht mehr gehandelt und auch nicht mehr ausgesät werden. Zur Rapsaussaat 2013 werden die insektiziden Beizen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, ihre Aufbrauchfrist endet jedoch zum 30. November 2013.
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