Zur Umstellung der Verpflichtung bei der NAU-Fördermaßnahme "W3-Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais" wurde vom Landwirtschaftsministerium folgende Ausnahmeregelung getroffen:
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Zur Umstellung der Verpflichtung bei der NAU-Fördermaßnahme "W3-Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais" wurde vom Landwirtschaftsministerium folgende Ausnahmeregelung getroffen: